Datenschutzeinwilligung

Zur Erfassung der persönlichen Daten gebe ich meine freiwillige Einwilligung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DS-GVO in der jeweils gültigen Fassung.

Die Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 14 DS-GVO habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.

Mit dem Absenden des Aufnahmantrages sowie bei der Anmeldung von Veranstaltungen (Skisafari, Skikurse, Skigymnastik usw.) erteile ich die Erlaubnis und erkläre meine Einwilligung, dass im Rahmen von Veranstaltungen, für den Verein Bilder und Filmaufnahmen von mir gemacht werden dürfen und im Rahmen der Pressearbeit des Vereins (z.B. Jahresmittellungen, Homepage, usw.) mit der graphischen Darstellung der Homepage des Skiclub-Günzburg e.V. (z.B. im Banner, bzw. als Berichte div. Aktivitäten o.ä.) auf den Internetseien. sowie zur Pressearbeit in den lokalen Medien veröffentlicht werden dürfen.

Ich willige ein, dass die Daten vom Skiclub Günzburg e.V. auf den Datenverarbeitungssystemen des Skiclub Günzburg gespeichert und zum Zweck der Mitgliedsverwaltung verarbeitet werden.

Je nach Anforderung der zuständigen Sportfachverbände dürfen die Daten ausschließlich für Verwaltungszwecke weitergegeben werden.

Der Skiclub Günzburg darf mich per Mail über News informieren.

Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Skiclub-Günzburg e.V. für Art und Form der Nutzung der oben aufgeführten Internetseiten, z.B. für das Runterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte.

Selbstverständlich wird mit deinen Daten höchst vertraulich umgegangen und nur für Skiclub interne Zwecke verwendet. Weitere Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.


Erklärung zum Recht am eigenen Bild

Mit dem Absenden des Aufnahmeantrag sowie bei der Anmeldung von Veranstaltungen (Skisafar, Skikurse usw.) bin ich einverstanden, dass im Rahmen von Veranstaltungen, für den Verein Foto und Filmaufnahmen von mir gemacht werden dürfen und diese im Rahmen der Pressearbeit des Vereins (z.B. Jahresmittellungen, Homepage, usw.) genutzt werden dürfen.



Zur Übertragung der Aufsichtspflicht für unter 18-jährige