Reisebedingungen des Skiclub Günzburg für Ski-, Snowboard- und Langlauf-Ausfahrten und Kurse (in Kooperation mit dem DAV)
Liebe/er Skifahrer/innen und Snowboarder/innen!
Wir möchten, dass Sie mit uns angenehme Ski- und Snowboardtage verbringen. Wichtig ist hierbei, dass Sie wissen, welche Ansprüche Sie uns gegenüber haben und welche Verpflichtungen Sie andererseits eingehen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen, sorgfältig durch.
Ihre Anmeldung wird für uns verbindlich, wenn Sie unsere Eingangsbestätigung schriftlich oder per e-Mail erhalten.
Eine Eingangsbestätigung ist erst möglich, wenn alle erforderlichen Angaben des Anmeldeformulars vorliegen und das Formular ordnungsgemäß für Anmeldung und einmalige Einzugsermächtigung unterschrieben bzw. online vollständig ausgefüllt ist.
Bei Minderjährigen hat die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigten) zu erfolgen.
Bei Safaris (mehr als 3-tägige Reisen) erhalten Sie eine zusätzliche Reise - Bestätigung. Diese erfolgt in der Regel erst, nachdem die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und nach Eingang der sofort fälligen Anzahlung.
Nur bei Safaris ist bei Reise - Bestätigung eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises zu leisten.
Der Restbetrag wird ohne nochmalige Zahlungsaufforderung 15 Tage vor Reiseantritt fällig.
Die Beträge werden ausschließlich abgebucht.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Prospekt bzw. unseren Ausschreibungen.
Sollte die Ausfahrt bzw. Reise aufgrund eines Umstandes, der nach Vertragsschluss eingetreten ist und den wir nicht zu vertreten haben, nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können, so sind wir berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, soweit die Abweichung objektiv nicht erheblich und nicht unzumutbar ist, sowie Preiskorrekturen vorzunehmen.
Soweit eine Preiserhöhung 10 v. H. des Reisepreises übersteigt, kann der Teilnehmer bzw. Reisende kostenlos zurücktreten.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns.
Tritt eine angemeldete Person von der Reise zurück kann sie gebührenfrei eine Ersatzperson nennen. Ist ihr dies nicht möglich, steht uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung zu:
Uns evtl. nicht entstehende Kosten (z.B. Lift) werden wir an Sie zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eine Reiserücktrittkostenversicherung.
Schneemangel zahlt nicht als höhere Gewalt.
Gezahlte Beträge werden zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die vertragliche Haftung unseres Skiclubs als Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden eines Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir als Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Der Skiclub Günzburg e.V. bemüht sich, die Reise bestmöglich durchzuführen und die im Prospekt angeführten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Für allein vom Veranstalter verursachte Schäden haftet der Skiclub maximal bis zum zweifachen des Reisepreises.
Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis eine Woche vor Reiseantritt abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen erhalten Sie dann unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wir garantieren nicht dafür, dass alle Liftanlagen zu jeder Zeit in Betrieb sind.
Die Erziehungsberechtigten haben selbst dafür zu sorgen, dass ihr Kind/Jugendlicher nach dem Verlassen des Busses abgeholt wird.
Abhilfe kann geleistet werden durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung.
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuelle auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandene Schäden gering zu halten. Er ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Beauftragen des Veranstalters mitzuteilen.
Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.
Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Günzburg.